Soforthilfe für Kleinunternehmen

Anlässlich der CORONA – Krise vergibt das Wirtschaftsministerium Zuschüsse an Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen.
Ab dem 30. März 2020 haben Sie die Möglichkeit, Zuschüsse aus dem Sofortprogramm des Bundes zu beantragen.

Das Antragsformular kann auf den Internetseiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), des Wirtschaftsministeriums sowie den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern heruntergeladen werden. Die ausgefüllten Anträge nimmt ausschließlich die ISB entgegen.
Der Antrag auf Gewährung eines Bundeszuschusses aus der Corona-Sofort-Hilfe steht online.

Das Antragsformular kann heruntergeladen werden unter:
www.isb.rlp.de

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Telefon: 06131 6172-1333
Telefax: 06131 6172-1299
beratung@isb.rlp.de
www.isb.rlp.de

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2 Antworten

  1. S.L. odenhoven sagt:

    Hallo Ich habe eine frage,

    Wessen Kunstwerk steht auf das bild auf euer website: https://keramik-atlas.de/soforthilfe-fuer-kleinunternehmen/?
    Das bild mit die Blätter.

    Schon Mahl Vielen Dank

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