Der Bayerische Kunstgewerbeverein vergibt jedes Jahr den BKV-Preis an junge KunsthandwerkerInnen, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht älter als zwei Jahre und noch nicht in anderen Wettbewerben prämiert worden sein.
Der BKV-Preis für Junges Kunsthandwerk zeichnet Arbeiten aus, die auf der Basis handwerklicher Qualität hervorragende künstlerische Gestaltung zeigen.
Der Bayerische Kunstgewerbeverein sieht eine seiner wesentlichen Aufgaben in der Förderung der beruflichen und künstlerischen Entwicklung junger Kunsthandwerker durch finanzielle Unterstützung, durch Publikationen und fachliche Betreuung. Mit dem Preisgeld und einer Publikation soll dem Preisträger die Möglichkeit gegeben werden, seinen beruflichen Werdegang zu befördern.
Die Ausschreibung ist international und an alle Gewerke gerichtet.
Hier finden Sie mehr Informationen zum Preis und die Ausschreibungsunterlagen:
BKV Preis 2025 – Ausschreibung
Der Einsendeschluss ist der 26. Juli 2024.
Die Preisverleihung wird im März 2025 stattfinden.
Ansprechpartner BKV-Preis:
Bayerischer Kunstgewerbeverein e.V.
Dr. Monika Fahn
Geschäftsführung
Pacellistraße 6-8
80333 München
Tel 089 2901 47-00
Fax 089 2962 77
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